|
Geschrieben von Ralf Jänike
|
Die Satzung sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane sind einzuhalten. Beim sportlichen Übungsbetrieb, Wettkampf oder bei geselligen Veranstaltungen soll sich kameradschaftlich verhalten werden sowie das Ansehen des Vereins gewahrt werden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Vereinseigentums ist Schadenersatz zu leisten. Jede Änderung des Namens oder der Anschrift ist der jeweiligen Abteilungsleitung umgehend mitzuteilen. Weitere Rechte und Pflichten jedes Veriensmitglieds können der Satzung des ESV entnommen werden. |
|
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
|
|
|
Geschrieben von Ralf Jänike
|
Alle Mitglieder sind berechtigt, die zur Verfügung stehenden Sportstätten und Einrichtungen unentgeltlich zu benutzen. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres sind alle Mitglieder aktiv und passiv wahlberechtigt. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Weitere Rechte und Pflichten jedes Vereinsmitglieds können der Satzung des ESV entnommen werden. |
|
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
|
|
|
Geschrieben von Ralf Jänike
|
Die Kündigung der Mitgliedschaft im ESV-Lok Potsdam hat grundsätzlich shriftlich zu erfolgen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende des aktuellen Quartals gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben ist an den ESV-Lok Potsdam Abteilung Wassersport Berliner Straße 67 14467 Potsdam zu richten. (Sollten Sie nicht Mitglied der Abteilung Wassersport sein, richten Sie das Kündigungsschreiben an die entsprechende Abteilung)
Verstirbt ein Mitglied des ESV, müssen die Hinterbliebenen dies bei nächster Gelegenheit dem Verein bzw. der Abteilung, in der der Verstorbene Mitglied war, mitteilen. |
|
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
|
|
|
Geschrieben von Ralf Jänike
|
Um Mitglied im ESV-Lok Potsdam zu werden findet ein persönliches Gespräch zwischen der Abteilungsleitung und dem Antragsteller statt. Dabei wird ein Antrag auf Mitgliedschaft ausgehändigt, der vollständig ausgefüllt wieder bei der Abteilungsleitung abzugeben ist. Wird der Antrag auf Mitgliedschaft angenommen, ist vom neuen Mitglied eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Mitgliedsbeitrages zu entrichten. |
|
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
|
|
|
<< Anfang < Vorherige 1 2 Nächste > Ende >>
|
| Ergebnisse 10 - 13 von 13 |