Wasserport im ESV Lok Potsdam e.V.

Abteilung Wassersport des Eisenbahner-Sportverein Lokomotive Potsdam e.V.

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Lok Potsdam - Wassersport

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FAQs
Mietvertragsänderung
Geschrieben von Ralf Jänike   
Änderungswünsche an Mietverträgen sind persönlich bie der Abteilungsleitung vorzutragen.
Kann dem Änderungswunsch entsprochen werden wird eine Änderung zum bestehenden Mietvertrag angefertigt, die vom Vostand des ESV und dem Bootseigner unterzeichnet werden muss.
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
 
Bankverbindung
Geschrieben von Ralf Jänike   
Jeder Mieter eines Bootsplatzes ist vertraglich dazu verpflichtet monatlich eine Mietgebühr zu entrichten.
Die Höhe dieser Mietgebühr ist dem jeweiligem individuellen Mietvertrag zu entnehmen. Die Mietgebühr ist per Einzugsermächtigung auf folgendes folgendes Konto einzuzahlen:
Kontoinhaber:ESV-Lok Potsdam
Kreditinstitut:Sparda Bank
Bankleitzahl: 12096597
Kontonummer:101398571

Als Verwendungszweck ist dabei Ihr Name und die Mitteilung anzugeben, für welchen Steg- bzw. Hallen-Platz die Gebühr bezahlt wird.
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 23. März 2007 )
 
Umgezogen
Geschrieben von Ralf Jänike   
Bei Umzug, Änderungen von Namen oder Sterbefällen ist die Abteilungsleitung bei nächster Gelegenheit zu informieren und die neue Adresse o.ä. mitzuteilen.
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
 
Neues Boot
Geschrieben von Ralf Jänike   
Unter der Vorraussetzung, dass das neue Boot in den Platz des alten Bootes passt, muss nichts weiter getan werden, als bei nächster Gelegenheit der Abteilung Wassersport die Daten (RegNr., Typ) des Bootes mitzuteilen.
Ist der bisherige Platz für das neue Boot nicht mehr geeignet, muss bei nächster Gelegenheit zusammen mit der Abteilungsleitung ein neuer Platz für das neue Boot gefunden werden. Kann kein Platz ausgewählt werden, kann das neue Boot nicht beim ESV liegen. Wird ein Platz für das neue Boot festgelegt, wird eine Änderung des bestehenden Mietvertrages ausgestellt, die vom Vorstand und vom Bootseigner unterzeichnet werden muss.
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
 
Kündigung
Geschrieben von Ralf Jänike   
Die Kündigung eines bestehenden Mietvertrages hat gründsätzlich schriftlich zu erfolgen.
Bei der Kündigung ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Die Kündigung des Bootsplatzes muss an den
ESV-Lok Potsdam
Abteilung Wassersport
Berliner Straße 67
14467 Potsdam
gerichtet werden.
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
 
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