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Geschrieben von Ralf Jänike
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Änderungswünsche an Mietverträgen sind persönlich bie der Abteilungsleitung vorzutragen. Kann dem Änderungswunsch entsprochen werden wird eine Änderung zum bestehenden Mietvertrag angefertigt, die vom Vostand des ESV und dem Bootseigner unterzeichnet werden muss. |
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
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Geschrieben von Ralf Jänike
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Jeder Mieter eines Bootsplatzes ist vertraglich dazu verpflichtet monatlich eine Mietgebühr zu entrichten. Die Höhe dieser Mietgebühr ist dem jeweiligem individuellen Mietvertrag zu entnehmen. Die Mietgebühr ist per Einzugsermächtigung auf folgendes folgendes Konto einzuzahlen:
| Kontoinhaber: | ESV-Lok Potsdam | | Kreditinstitut: | Sparda Bank | | Bankleitzahl: | 12096597 | | Kontonummer: | 101398571 |
Als Verwendungszweck ist dabei Ihr Name und die Mitteilung anzugeben, für welchen Steg- bzw. Hallen-Platz die Gebühr bezahlt wird. |
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 23. März 2007 )
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Geschrieben von Ralf Jänike
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Bei Umzug, Änderungen von Namen oder Sterbefällen ist die Abteilungsleitung bei nächster Gelegenheit zu informieren und die neue Adresse o.ä. mitzuteilen. |
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
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Geschrieben von Ralf Jänike
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Unter der Vorraussetzung, dass das neue Boot in den Platz des alten Bootes passt, muss nichts weiter getan werden, als bei nächster Gelegenheit der Abteilung Wassersport die Daten (RegNr., Typ) des Bootes mitzuteilen. Ist der bisherige Platz für das neue Boot nicht mehr geeignet, muss bei nächster Gelegenheit zusammen mit der Abteilungsleitung ein neuer Platz für das neue Boot gefunden werden. Kann kein Platz ausgewählt werden, kann das neue Boot nicht beim ESV liegen. Wird ein Platz für das neue Boot festgelegt, wird eine Änderung des bestehenden Mietvertrages ausgestellt, die vom Vorstand und vom Bootseigner unterzeichnet werden muss. |
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
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Geschrieben von Ralf Jänike
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Die Kündigung eines bestehenden Mietvertrages hat gründsätzlich schriftlich zu erfolgen. Bei der Kündigung ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Die Kündigung des Bootsplatzes muss an den ESV-Lok Potsdam Abteilung Wassersport Berliner Straße 67 14467 Potsdam gerichtet werden. |
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Juli 2006 )
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